Rückerstattung der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021 vom Tagesordnungspunkt des JHA gestrichen! Wann werden in Leichlingen die Elternbeiträge zurückerstattet?

Im Artikel vom 06.09.2021 habe ich geschrieben, dass der Jugendhilfeausschusses am 16.09.2021 über die Rückerstattung abstimmen wird. Doch nun musst ich feststellen, dass dieser Punkt neben ein paar anderen wichtigen Punkten kommentarlos vom Tagesordnungspunkt verschwunden ist.

Nahezu alle Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen haben bereits darüber abgestimmt und den Familien die überzahlten Beiträge zurückerstattet bzw. gutgeschrieben.

Bereit Anfang Juli hat Burscheid / RBK beschlossen, dass den Eltern der Monatsbetrag von Februar vollständig beglichen wird, während die Beiträge für die Monate März bis einschließlich Mai zu 50 Prozent erstattet werden sollen.

Wird jetzt endlich auch in Leichlingen die bereits vor mehreren Monaten zwischen dem Land und der kommunalen Spitzenverbände verständigte Erstattung der Elternbeiträge beschlossen werden?

Ursprünglich unterliegt dem Jugendhilfeausschuss die Zuständigkeit für die Entscheidungen der Elternbeiträge. Gemäß der mir vorliegenden Informationen hat die Verwaltung die Vorlage hierfür jedoch nicht rechtzeitig erstellt, weshalb im Jugendhilfeausschuss darüber nicht abgestimmt werden kann.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Vorlage rechtzeitig bis zur Ratssitzung am 22.09.2021 vorliegen wird.
So können wir in dringlichen Angelegenheiten eine Ausnahme machen und der Rat hat die Möglichkeit, direkt darüber abzustimmen.

Die Entscheidung wird dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 09.11.2021 und dem Jugendhilfeausschuss am 11.11.2021 zur Kenntnis gegeben.

Wir hoffen dass noch im diesen Jahr die lang erwartete Rückerstattung bzw. Gutschrift stattfindet.

Weitere wichtige Punkte, die ebenfalls aus der Tagesordnung gestrichen worden sind:

  • Offene Ganztagsschule im Primarbereich –perspektivischer Ausbau von Plätzen für die kommenden Schuljahre
  • Landeszuschuss für plusKITA und anderen Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf nach § 45 KiBiz
  • Entgeltstufen Kindertagespflege
  • Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW für den Erlass bzw. Teilerlass von Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagesbetreuung für die Monate Februar bis Mai 2021

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