Aktuell befinden sich mehr als 80 Kinder in der Kindertagespflege in Leichlingen, und es gibt noch freie Plätze für interessierte Familien. Eltern, die einen Kindertagespflegeplatz suchen, können sich an die Fachberatungen wenden, um sich umfassend informieren und beraten zu lassen.
Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 02175 992-427
- Telefon: 02175 992-428
- E-Mail: kindertagespflege@leichlingen.de
Die Fachberatungen stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung. Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich einen Platz für Ihr Kind in einer liebevollen und professionellen Betreuungsumgebung.
Was ist eine Kindertagespflege in NRW und wer darf sie besuchen?
Die Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eine flexible und familiennahe Betreuungsform für Kinder, die eine Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Kinderbetreuung, wie Kindergärten oder Krippen, darstellt. In der Kindertagespflege werden Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zum Schuleintritt von qualifizierten Tagespflegepersonen betreut. Diese Betreuung findet meist in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern in einem familiären Umfeld statt, oft im Haushalt der Tagespflegeperson, manchmal aber auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
In Großtagespflegen können maximal neun Kinder insgesamt betreut werden, um eine individuelle und dennoch gruppendynamische Atmosphäre zu gewährleisten.
Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz: Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
Unterschied zwischen Kindergarten und Kindertagespflege:
- Gruppengröße und Umfeld: In Kindergärten werden Kinder in größeren Gruppen von pädagogischem Fachpersonal betreut, während in der Kindertagespflege kleinere Gruppen von bis zu fünf Kindern oder in Großtagespflegegruppen mit maximal neun Kindern von Tagespflegepersonen in familiärer Umgebung betreut werden.
- Flexibilität: Kindertagespflege bietet meist eine flexible Betreuungszeit, die oft besser an die individuellen Bedürfnisse der Eltern angepasst werden kann, während Kindergärten in der Regel feste Betreuungszeiten haben.
- Individuelle Betreuung: Aufgrund der kleinen Gruppengröße ermöglicht die Kindertagespflege oft eine intensivere und individuellere Betreuung jedes Kindes im Vergleich zum Kindergarten.
- Vertretungsfall und Bezugspersonen: Im Kindergarten haben die Kinder mehrere Bezugspersonen, während in der Kindertagespflege meist nur eine Tagespflegeperson vorhanden ist. Im Krankheitsfall könnte es hier, vor allem bei kleineren Kindern, zu Schwierigkeiten kommen, da es kein offizielles Vertretungskonzept gibt, in dem die Kinder regelmäßig Kontakt zu einer weiteren Bezugsperson haben.
Wer darf die Kindertagespflege besuchen?
- Gruppengröße: Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern oder in Großtagespflegegruppen mit maximal neun Kindern, je nach Konzept.
- Alter der Kinder: Die Kindertagespflege richtet sich hauptsächlich an Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Kinder, die 3 Jahre alt oder älter sind, sollten im Kindergarten betreut werden.
- Individuelle Förderung: Auch Eltern, die eine besonders individuelle und familiennahe Betreuung und Förderung für ihr Kind wünschen, entscheiden sich häufig für die Kindertagespflege.
Die Betreuung durch qualifizierte Tagespflegepersonen bietet viele Vorteile, wie eine enge Bindung zwischen Kind und Betreuungsperson, eine individuelle Betreuung und Förderung sowie eine familiäre Atmosphäre. Die Kindertagespflege ist in NRW ein anerkanntes und gefördertes Betreuungsangebot, das von den Jugendämtern unterstützt und überwacht wird.
Die Ausbildung zur Kindertagespflegeperson in Nordrhein-Westfalen umfasst in der Regel 300 Unterrichtsstunden. Diese Stunden sind aufgeteilt in verschiedene Module, die angehende Tagespflegepersonen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereiten.
Inhalte der Ausbildung:
- Pädagogische Grundlagen: Hier werden Kenntnisse über die kindliche Entwicklung, frühkindliche Bildung und Förderung vermittelt.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Die angehenden Tagespflegepersonen lernen alles Wichtige über Verträge, Haftungsfragen und weitere rechtliche Aspekte der Kindertagespflege.
- Gesundheitsförderung und Hygiene: Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Erste Hilfe am Kind sowie hygienische Standards werden behandelt.
- Praktische Erfahrungen: Die Ausbildung beinhaltet in der Regel auch praktische Phasen, Hospitationen oder Fallbeispiele, um das theoretische Wissen in der Praxis anwenden zu können.
- Kommunikation und Zusammenarbeit: Ein wichtiger Bestandteil ist die Schulung in Kommunikationsfähigkeiten und der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie anderen Fachkräften im Bereich der Kinderbetreuung.
Abschluss und Zertifizierung: Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung erhalten die angehenden Tagespflegepersonen eine Zertifizierung. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und ermöglicht den Zugang zu staatlicher Unterstützung und Fördermitteln.