Fragen zur PCR-Lolli-Pooltestungen

Quelle der Informationen?
Pressemitteilung, Brief an die Eltern und vom Jugendamt beantwortete Fragen.
Weitere Quellen: MKFFI Schreiben vom 28.01.2022
(Stand: 31.01.2022)

Grundlegende Informationen zur Einführung der PCR-Pooltests

Machen alle Kindergärten mit?
In Leichlingen machen alle Kitas mit.

Wurden die Kindergärten und der JAEB informiert?
Die Träger wurden im Vorfeld über die Planung, das Testverfahren zu ändern informiert und alle haben die Änderung zugestimmt. Auch der Jugendamtselternbeirat wurde in den Prozess mit einbezogen.

Welches Labor nimmt die Testung vor?
Die Testungen werden durch die Firma Zotz | Klimas in Düsseldorf organisiert und ausgewertet (www.zotzklimas.de).

Welches Testmaterial wird den Kitas für die PCR-Testung zur Verfügung gestellt?

Welche Abstrichtupfer werden eingesetzt?

Wann wird es eingeführt?
Lieferung der Tests, an den der Kindergarten erfolgt am 31.01.2022.
Starttermin für die 1. Testung ist Dienstag, der 01.02.2022.

Warum wird PCR getestet?
Das Ziel einer Pooltestung von Kita-Kindern ist, Infektionen schneller zu identifizieren, Ansteckungen zu verhindern und so für Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine höhere Sicherheit zu gewährleisten.
PCR Tests zeigen eine Corona-Infektion schon früher an, als das ein Selbsttest kann.
PCR Tests werden in einem professionellen Labor untersucht. Das Ergebnis ist daher viel verlässlicher

Für wie lange werden PCR-Pooltests in den Kitas durchgeführt? Ist es Zeitlich eingeschränkt?

Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an den PCR-Pooltests?
Nein. Anders als in den Schulen besteht in den Kitas grundsätzlich keine Testpflicht.
Ist in einer Gruppe einer Kita aber ein Infektionsfall aufgetreten, wird aus dem freiwilligen Testangebot eine Testpflicht.

Nehmen die Kinder automatisch an der PCR-Pooltestung teil oder was müssen die Eltern dafür ggf. noch machen?
Da die Teilnahme an der PCR-Pooltestung freiwillig ist, müssen Eltern, deren Kinder teilnehmen sollen, hierfür ihre Einwilligung erklären.

Was ist, wenn Eltern sich erst später entscheiden, dass ihr Kind an der PCR-Pooltestung teilnehmen soll?

Und was ist, wenn die Eltern nicht mehr möchten, dass ihr Kind an der PCR-Pooltestung teilnehmen soll?
Eltern können ihre Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Das Kind nimmt dann nicht mehr an der Testung teil. Bei einem positiven Pool geht das Kind dann für 10 Tage nicht in die Kita oder die Eltern legen eigenständig einen negativen PCR-Testnachweis des Kindes vor.

Was passiert, wenn das Ergebnis länger auf sich warten lässt?
Da die Situation in den Laboren sich hoffentlich zeitnah wieder stabilisieren, gehen wir erstmal davon aus, dass die Ergebnisse sowie mit der Firma abgesprochen eintreffen. Auch die Erfahrungen aus den Nachkommunen, die schon gestartet sind, weisen darauf hin. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir zeitnah über evtl. weitere Maßnahmen informieren.

Wie oft und wann wird getestet?
Die Kinder und die Mitarbeiter*innen werden zweimal pro Woche, dienstags und donnerstags getestet.
Die Teilnahme am PCR Test ist freiwillig.

Können alle Kinder getestet werden, unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind?

Was ist, mit Kindern, die zuhause ein selbst Test machen?
Kinder deren Eltern keine Einwilligungserklärung abgeben, sollten weiterhin zuhause dreimal die Woche ein selbst Test durchführen.
Bei positivem Pooltest:
Die Kinder, die am Pooltest nicht teilnehmen, müssen die Eltern sich eigenverantwortlich um ein PCR Test kümmern. Das Kind kann erst nach Ablauf von 10 Tagen wieder in die Kita, es sei denn, es wird vorher ein negativer PCR-Test vorgelegt. erst nach einem Negativbefund darf das Kind wieder in die Betreuung gebracht werden.
Wer bezahlt den PCR Test, bei Kindern, die nicht am Pool Test teilnehmen?
Diese Kinder müssen bei einem positiven Poolergebnis ihrer Kitagruppe, entweder 10 Tage zu Hause bleiben oder eigenständig einen (und ggf. selbst bezahlten) negativen PCR-Testnachweis vorlegen.

Bekommen die Eltern für ihr Kind weiterhin die Selbsttests, um das Kind wie bisher zuhause selbst zu testen?

Wer stellt Arbeitgeberbescheinigungen für Eltern aus, die wegen eines positiven Pooltestes für einen Tag zuhause bleiben müssen?
Eine standardmäßige Bescheinigung für den/die Arbeitgeber*in muss nicht ausgefüllt werden. Maßgebend, dass die Kinder nicht betreut werden dürfen, ist § 4 Abs. 3 Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 Corona-Test-und Quarantäneverordnung. Sofern Arbeitgeber*innen einen Nachweis verlangen, sollten die Eltern zunächst die Info der Einrichtung über den positiven Pool vorlegen und auf diese Verordnungen verweisen. Bei Bedarf kann auf Anfrage ebenso die Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld ausgefüllt werden
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/165074/e490eea648817db7d66f63fcc250 cf0a/20210120musterbescheinigungdata.pdf

Wie funktioniert das mit der PCR-Testung überhaupt genau?

Es wird immer von positiven und von negativen Testergebnissen gesprochen. Was genau heißt das?
Ein positives Testergebnis besagt, dass eine Infektion mit Corona vorliegt. Liegt keine Infektion mit Corona vor, spricht man von einem negativen Testergebnis.

Es wird immer von PCR-Pooltests und PCR-Einzeltests gesprochen. Was ist das und was passiert mit den Proben?
Die PCR-Testung besteht – ebenso wie in der Schule – aus zwei Teilen:

  • Die Kinder einer Kita-Gruppe bekommen zunächst jeweils einen Lolli-Abstrichtupfer, auf dem sie lutschen. Die Tupfer aller Kinder der Gruppe werden dann in ein gemeinsames Röhrchen gesteckt. Es wird also ein Pool gebildet, weshalb man das eine PCR-Pooltestung nennt.

Warum macht man die Pooltests? Warum werden nicht für alle Kinder nur Einzeltestungen durchgeführt und untersucht?
Die Untersuchung aller Einzeltestung der Kinder ist aus Kapazitätsgründen nicht durchführbar. Der Vorteil der Poolprobe ist, dass das Labor deutlich weniger Untersuchungen vornehmen muss, weil in einer Poolprobe bis zu 25 Tupfer enthalten sein können. Ist der Pool negativ, muss das Labor nur eine Untersuchung vornehmen und kann damit gleichzeitig das Ergebnis für bis zu 25 Kinder fest-stellen.

Warum werden Pooltest und Einzeltest nicht gleichzeitig gemacht?
Der PCR-Pooltest und der PCR-Rückstelltest werden nicht gleichzeitig gemacht, dadurch verliert man aktuell leider viel Zeit, falls der PCR-Pooltest positiv sein sollte. Man kann nicht sofort untersuchen, welches Kind sich infiziert hat und kann darauf gezielt reagieren, sondern mit einer Verzögerung von mindestens einem Tag.

Können Kinder an den Pool- aber nicht an den Einzeltests teilnehmen?

Findet die PCR-Testung jeden Tag statt oder nur an bestimmten Wochentagen?
Die PCR-Testung findet in jeder teilnehmenden Kita zweimal pro Woche statt. Und zwar am
Dienstag und am Donnerstag.
Diese Aufteilung soll ermöglichen, dass sich die Transport- und Laborkapazitäten koordinieren lässt.

Was ist wenn der Testtag oder abgabetag Einzeltests auf einen Tag, an dem die Kita geschlossen ist (z.B. ein Donnerstag, Freitag)?

Wie finden die Testungen statt?
Den Test nehmen die Kinder grundsätzlich selbst unter Beaufsichtigung der Erzieher*innen vor. Das findet im Morgenkreis statt.

Was ist bei den Kindern, die das nicht selbst können, oder bei den Kindern, bei denen die Eltern den Test lieber selbst vornehmen möchten
?
Kein Kind kann gezwungen werden. Wenn der Pool der Gruppe des Kindes jedoch positiv ist, kann das Kind erst nach Ablauf von 10 Tagen wieder in die Kita, es sei denn, es wird vorher ein negativer PCR-Test vorgelegt.

Müssen die Mitarbeitenden die U3 Kinder testen?
Da es für kleinere Kinder oder auch Kinder mit (drohender) Behinderung schwierig sein kann, können die Eltern gebeten werden, den Test vor Ort durchzuführen

Dürfen die Mitarbeitenden den Kindern Hilfestellung leisten?
Ja.

Wie und wann kommen die Teströhrchen zum Labor?

Müssen Kinder, die aufgrund einer gerade überstandenen Corona-Infektion nicht am Pooltest teilnehmen können, einen Schnelltestnachweis vorlegen oder reicht wie bisher die Testung zu Hause?
Es besteht keine Testpflicht, sodass auch für die Zeit, in der die Teilnahme an den Lolli-PCR-Pool-Testungen untersagt ist, kein Schnelltestnachweis erfolgen muss.
Müssen diese Kinder bei einem positiven Pooltest zu Hause bleiben?
Für die Zeit, in der die Kinder nicht an den Lolli-PCR-Pool-Testungen teilnehmen dürfen (8 Wochen nach Rückkehr aus der Isolation), müssen diese Kinder bei einem positiven Pool auch nicht zuhause bleiben und keinen negativen Einzel-PCR-Test nachweisen.

Was ist mit Kindern, die seit dem 20.12.2021 geimpft werden können? Müssen diese Kinder mit Impfung auch in Quarantäne?
Sofern ein positives Pooltestergebnis vorliegt, werden sie wie alle anderen behandelt und müssen an den Einzel-PCR-Testungen teilnehmen oder dürfen für 10 Tage die Betreuung nicht besuchen.

Dürfen (teil-)offene Konzepte weiterhin durchgeführt werden?
Es geht bei dem Test nicht um Nachverfolgbarkeit, sondern darum, möglichst schnell positive Fälle zu erkennen. Daher ist die Zuordnung zu einem Pool nicht automatisch verbunden mit einem festen Gruppensetting. Es ist allen bewusst, dass Kinder der unterschiedlichen Pools sich tagsüber mischen. Aber durch die Testungen werden die positiven Fälle sehr schnell erkannt. Wichtig ist zu wissen, wer in welchem Pool erfasst ist.

Durchführung Tests:

  • Die Eltern bekommen vorab zwei Einzeltests zur Verfügung gestellt.
  • Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Kinder 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.
  • Der Test findet in der Regel gemeinsam im Morgenkreis statt.
  • Die Abstrichtupfer aller Kinder der Gruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (so genannter „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet.

Was ist, wenn ein PCR-Test positiv war?

Den Eltern müssen am Folgetag (mittwochs oder freitags) die Einzelprobe des Kindes bis 9 Uhr in der Kita abgeben.
Die Einzeltests (2x) werden den Eltern vorab zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse der Einzeltests werden bis zum Abend des Abgabe Tages den Eltern mitgeteilt.
Die Kinder, die am Pooltest nicht teilnehmen, müssen die Eltern sich eigenverantwortlich um ein PCR Test kümmern, erst nach einem Negativbefund darf das Kind wieder in die Betreuung gebracht werden.

  • Ergebnis negativ:
    • Kind darf am nächsten Tag in die Kita
  • Ergebnis positiv:
    • Für Ihr Kind gilt eine Isolierungspflicht, d.h. es darf den eigenen Haushalt nicht verlassen und muss Kontakte vermeiden. Die Pflicht zur Isolierung gilt automatisch und wird nicht vom Gesundheitsamt angeordnet. Die Isolierung endet grundsätzlich zehn Tage nach dem Tag, an dem der positive PCR-Test durchgeführt wurde. Falls zunächst Symptome beobachtet wurden und 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome ein positiver Test durchgeführt wurde, enden die zehn Tage Isolierung nach Symptombeginn. Falls noch Symptome bestehen, ist die Isolierung fortzusetzen. Nach sieben Tagen kann das Kind mittels eines Antigen-Schnelltests in einem zertifizierten Testzentrum oder mittels eines PCR-Tests freigetestet werden, wenn es zuvor 48 Stunden symptomfrei war. Der Test kann frühestens am 7. Tag der Isolierung durchgeführt werden. (Quelle: MKFFI Schreiben vom 28.01.2022)

Für die Eltern beginnt ab jetzt immer dienstags und donnerstags das Zittern, ist morgen Kindergarten?
Bessere wäre, wenn die Kinder eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. So könnte im positiven Fall, die Rückstellproben der Gruppe getestet werden und nur der oder die Kinder mit positivem Ergebnis müssten zuhause bleiben.

Wie ist mit Geschwisterkindern im Fall eines positiven Pools umzugehen?
Das Kind, das dem positiven Pool angehört, ist bis zum Vorliegen eines negativen Einzel-PCR-Testergebnisses von der Betreuung ausgeschlossen. Das Geschwisterkind, das in einer anderen Gruppe betreut wird und an einer Pool-Testung mit negativen Poolergebnis teilgenommen hat, darf in die Betreuung kommen, da dieses Kind am Testtag nachweislich negativ war. Die Einrichtungen dürfen die Eltern aber natürlich bitten, alle Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen bis klar ist, ob das Geschwisterkind aus dem positiven Pool negativ ist.
Wie ist wenn die Kinder am Pool-Test nicht Teilnehmen?

Der PCR-Pooltest war positiv, aber der PCR Einzeltest war nicht auswertbar. Was bedeutet das?

Was ist, wenn ein Kind an dem Tag der positiven PCR-Pooltestung gar nicht in der Kita war und daher nicht teilgenommen hat? Und was ist, wenn das Kind in der Kita war, aber nicht teilgenommen hat.
Alle Kinder, die der Betreuungsgruppe des positiven Pools angehören, müssen einen Einzel-PCR-Test machen. Unabhängig davon, ob sie an dem betroffenen Tag in der Kita waren. Nur wenn die Kinder über einen Zeitraum von mehr als 10 Tagen vor dem positiven Pool-Testergebnis nicht in der Kita waren, ist kein Einzel-PCR-Test erforderlich. (Der Zeitraum von 10 Tagen orientiert sich an der derzeit gültigen Corona Schutz- und Quarantäneverordnung).

Was ist mit Kindern, die am Tag der Testung erst nach dem Morgenkreis (Arzttermin, regelmäßige Termine) anwesend sind?
Es besteht keine generelle Testpflicht. Sofern der Pool der Betreuungsgruppe positiv ist, müssen diese Kinder einen Einzel-PCR-Test nachweisen.

Was ist, wenn es zu mehreren positiven PCR-Einzeltests an einem Tag oder in kurzer Abfolge gekommen ist?

Essensgeld
Bezüglich der Kosten für das Essensgeld entscheidet der jeweilige Träger der Einrichtung.

Elternbeitrag
Die Elternbeiträge werden normal und unabhängig von Schließ- oder Quarantänezeiten erhoben.

Wer erhält wann das Testergebnis?

Wann liegen die Testergebnisse vor?

Wie erfahren die Kitas und die Eltern das Ergebnis der PCR-Pooltestung?

Wie erfahren die Kitas und die Eltern das Ergebnis der PCR-Einzeltestung?

Was ist, wenn die Eltern die Einzel-PCR Tests am Folgetag (nach einem positiven Testergebnis) NICHT in der Kita abgeben?
Dann darf das Kind die Kita für die Dauer von 10 Tagen oder bis zur Vorlage eines negativen Einzel-PCR-Testergebnisses nicht besuchen.

Was ist, wenn sich die Übermittlung der Testergebnisse verzögert?

Wie soll verfahren werden, wenn PCR-Pooltestergebnisse nicht rechtzeitig vor dem Betreuungsbeginn übermittelt worden sind?

Wie soll verfahren werden, wenn ein PCR-Pooltest positiv ist und die Einzeltestbefunde nicht rechtzeitig zum Betreuungsbeginn übermittelt worden sind?

Weitere Fragen?

Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.