Rückerstattung der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021

Während viele Ausschüsse ausfallen, findet die Ausschusssitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.09.2021 in der Aula der Grundschule in Witzhelden als einer der wenigen statt.

Fast alle Kommunen in NRW haben bereits darüber abgestimmt und den Familien die Überschüsse der gezahlten Beitrage zurückerstattet bzw. gutgeschrieben.

Jetzt wird auch in Leichlingen die bereits vor mehreren Monaten zwischen dem Land und der kommunalen Spitzenverbände verständigte Erstattung der Elternbeiträge beschlossen werden.
So hat Burscheid / RBK bereits Anfang Juli entschieden, dass den Eltern der Monatsbetrag von Februar vollständig beglichen wird, während die Beiträge für die Monate März bis Mai zur Hälfte erstattet werden.

Wie in Leichlingen, das zu viel gezahlte Geld den Familien zurückerstattet werden soll, ist anhand der Sitzungsunterlagen 06.09.2021 nicht zu sehen, sondern lediglich aus dem Tagesordnungspunkt ersichtlich.

Nach dem Beschluss vom 16.09.2021 muss diesem am 22.09.2021 noch vom Rat zugestimmt werden. Wir nehmen an, dass höchstwahrscheinlich im Oktober die lang ersehnte Rückerstattung bzw. Gutschrift stattfinden werden kann.

Es bleibt festzuhalten, dass eine Gutschrift durch beitragsfreie Monate bei denjenigen Familien keinen Sinn macht, wenn deren die Kinder den Kindergarten nicht mehr besuchen, diese sich in der beitragsfreien Zeit befinden (z.B. in den letzten zwei Jahren vor Schulbeginn), umgezogen sind oder aber durch Arbeitslosigkeit in eine geringere Beitragsklasse gesunken sind.

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