Die Stadt Leichlingen plant, die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule (OGS) ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 pauschal um 5 Prozent zu erhöhen. Darüber sollen zunächst der Jugendhilfeausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss sowie anschließend der Rat entscheiden.
Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die derzeitigen Beitragssätze zuletzt im Jahr 2015 festgelegt wurden und die Kosten für die Betreuung seitdem gestiegen seien. Zudem wird darauf verwiesen, dass sich die landesweiten Durchschnittswerte deutlich verändert hätten.
Grundsätzlich ist nachvollziehbar, dass nach über zehn Jahren über eine Anpassung der Beiträge diskutiert werden muss. Fraglich ist jedoch, ob eine pauschale Erhöhung für alle Einkommensgruppen der richtige Weg ist.
Fehlende Transparenz bei den finanziellen Auswirkungen
Auffällig ist, dass aus der Beschlussvorlage nicht hervorgeht, welche zusätzlichen Einnahmen die Stadt durch die geplante Erhöhung überhaupt erwartet. Zwar wird angeführt, dass die Maßnahme finanzielle Auswirkungen hat, konkrete Zahlen zu den derzeitigen Einnahmen aus Elternbeiträgen oder zu den erwarteten Mehreinnahmen fehlen jedoch vollständig.
Damit bleibt sowohl für die Politik als auch für die betroffenen Eltern unklar, welchen konkreten finanziellen Effekt die Erhöhung tatsächlich haben wird. Gerade wenn Familien zusätzlich belastet werden sollen, wäre eine transparente Darstellung der erwarteten Mehreinnahmen und deren Bedeutung für den Haushalt wünschenswert gewesen.
Wünschenswert wäre zudem gewesen, nicht nur die erwarteten Mehreinnahmen aus der geplanten 5-Prozent-Erhöhung darzustellen, sondern auch die aktuelle Verteilung der beitragspflichtigen Kinder beziehungsweise Familien auf die einzelnen Einkommens- und Beitragsstufen offenzulegen. Nur wenn bekannt ist, wie viele Familien derzeit in den jeweiligen Einkommensgruppen Beiträge zahlen, lässt sich überhaupt beurteilen, welche Auswirkungen alternative Modelle hätten.
Ohne diese Daten ist es kaum möglich, fundierte Alternativen zu entwickeln oder deren finanzielle Auswirkungen abzuschätzen. So könnte beispielsweise diskutiert werden, ob höhere Einkommensgruppen stärker beteiligt, die Beitragsfreiheitsgrenze angehoben oder bestimmte Einkommensbereiche entlastet werden sollten. Welche finanziellen Folgen solche Modelle hätten, lässt sich jedoch ohne die zugrunde liegenden Fallzahlen nicht seriös bewerten.
Eine transparente Darstellung der Anzahl der beitragspflichtigen Kinder und Familien je Einkommensstufe würde daher nicht nur die Nachvollziehbarkeit der vorgeschlagenen Erhöhung verbessern, sondern auch eine sachliche politische Diskussion über mögliche Alternativen ermöglichen.
Pauschale Erhöhung trifft alle Familien
Die Verwaltung möchte die bestehende Staffelung nach Alter des Kindes, Betreuungsumfang und Einkommen beibehalten und sämtliche Beiträge um 5 Prozent anheben.
Eine solche pauschale Erhöhung berücksichtigt jedoch nicht, dass viele Familien bereits heute mit steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben. Höhere Mieten, Energiepreise und Lebensmittelkosten belasten insbesondere Familien mit mittleren Einkommen erheblich.
Zwar bleiben Haushalte mit einem Einkommen bis 20.000 Euro weiterhin beitragsfrei, doch für alle anderen Familien steigen die monatlichen Kosten – unabhängig davon, wie stark sie bereits belastet sind.
Die beigefügte Studie liefert interessante Erkenntnisse
Der Beschlussvorlage ist eine aktuelle Untersuchung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund beigefügt, die die Entwicklung der Elternbeiträge in Nordrhein-Westfalen untersucht.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Familien mit gleichen Rahmenbedingungen – also gleicher Kinderzahl, gleichem Einkommen und gleichem Betreuungsumfang – je nach Wohnort sehr unterschiedliche Beiträge zahlen. Für eine Beispielfamilie mit einem Einkommen von 75.000 Euro und zwei Kindern liegen die monatlichen Elternbeiträge in NRW je nach Jugendamtsbezirk zwischen 0 und 797 Euro. Die Autoren kommen deshalb zu dem Schluss, dass auch im Jahr 2025 weiterhin keine echte Belastungsgerechtigkeit bei den Elternbeiträgen in Nordrhein-Westfalen besteht.
Zudem zeigt die Studie, dass viele Kommunen in den vergangenen Jahren ihre Beitragssysteme stärker ausdifferenziert und die Beitragsfreiheitsgrenzen erhöht haben. Der Median der Beitragsfreiheitsgrenze in NRW ist von 18.001 Euro im Kita-Jahr 2016/2017 auf 27.501 Euro im Kita-Jahr 2025/2026 gestiegen.
Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine pauschale Erhöhung aller Beiträge der richtige Weg ist oder ob stattdessen eine gezieltere Anpassung einzelner Einkommensgruppen sinnvoller wäre.
Wo steht Leichlingen im Vergleich?
Die Verwaltung verweist darauf, dass die vorgeschlagenen Beiträge weiterhin unter dem Median vergleichbarer Kommunen liegen würden.
Die Studie selbst enthält jedoch keine konkrete Einordnung Leichlingens. Aus der Beschlussvorlage geht daher nicht hervor, an welcher Stelle Leichlingen aktuell im Landesvergleich steht und wie sich die geplante Erhöhung auf diese Position auswirken würde.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen Leichlinger Beiträge, der neuen Beitragssätze sowie der landesweiten Medianwerte hätte die Auswirkungen der Erhöhung deutlich nachvollziehbarer gemacht.
Wegfall der Betreuungsstufe bis 15 Stunden
Ein weiterer Punkt, der bei der Durchsicht der Beitragstabellen auffällt: In der bisherigen Elternbeitragssatzung ist noch eine Betreuungsstufe von bis zu 15 Stunden pro Woche vorgesehen. In der neuen Beitragstabelle taucht diese Betreuungsform hingegen nicht mehr auf. Die Beiträge beginnen künftig direkt bei einer Betreuung von bis zu 25 Stunden pro Woche.
Aus der Beschlussvorlage geht jedoch nicht hervor, warum die bisherige 15-Stunden-Stufe entfällt und welche Auswirkungen dies auf betroffene Familien haben könnte.
Offen bleibt insbesondere:
- Gibt es in Leichlingen derzeit noch Kinder mit einer Betreuung von bis zu 15 Stunden pro Woche?
- Falls ja, welcher Betreuungsform werden diese Kinder künftig zugeordnet?
- Entstehen dadurch für einzelne Familien zusätzliche Kosten, die über die eigentliche 5-Prozent-Erhöhung hinausgehen?
- Handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung an die tatsächlichen Betreuungsangebote oder um eine inhaltliche Änderung der Beitragssystematik?
Gerade weil die Verwaltung die Anpassung als pauschale Erhöhung der bestehenden Beiträge beschreibt, wäre eine Erläuterung dieses Punktes hilfreich gewesen.
Warum nicht direkt eine grundlegende Reform?
Besonders bemerkenswert ist, dass die Verwaltung bereits selbst eine umfassende Überarbeitung der Elternbeitragssatzung ankündigt. Hintergrund ist die erwartete Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die voraussichtlich neue Betreuungsmodelle mit 5-Stunden-Schritten erforderlich machen wird. Für das Kindergartenjahr 2028/2029 soll deshalb eine vollständig neue Satzung erarbeitet werden. Dabei sollen auch Fragen der Belastungsgerechtigkeit und sogar eine mögliche Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine pauschale Erhöhung jetzt überhaupt notwendig ist oder ob die erforderlichen Anpassungen nicht direkt im Rahmen der angekündigten Neuregelung vorgenommen werden sollten.
Sozial gerechtere Lösungen denkbar
Statt einer pauschalen Erhöhung wären auch andere Modelle denkbar gewesen. Beispielsweise könnten höhere Einkommensgruppen stärker an den Kosten beteiligt werden, während Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen entlastet bleiben. Ebenso wäre es möglich, die Beitragsfreiheitsgrenze anzuheben oder die Staffelung insgesamt gerechter zu gestalten.
Die eigentliche Diskussion sollte deshalb nicht nur lauten, ob mehr Geld benötigt wird, sondern auch, wie die Finanzierung der Kinderbetreuung sozial ausgewogen und nachvollziehbar gestaltet werden kann.
Die Vorlage liefert hierfür bislang nur begrenzte Antworten. Insbesondere die fehlenden Angaben zu den erwarteten Mehreinnahmen, die fehlende konkrete Einordnung Leichlingens im Landesvergleich, die fehlenden Fallzahlen je Einkommensgruppe sowie der nicht näher erläuterte Wegfall der bisherigen 15-Stunden-Betreuungsstufe erschweren eine sachgerechte Bewertung der vorgeschlagenen Beitragserhöhung.
Für viele Eltern dürfte daher die Frage offenbleiben, warum eine pauschale Belastung aller Familien der richtige Weg sein soll und ob nicht eine umfassende, sozial ausgewogenere Reform die bessere Lösung gewesen wäre.



